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Die Kosten für die anwaltliche Tätigkeit bemessen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Wenn Sie unsicher sind,  - scheuen Sie sich nicht Ihren Anwalt zunächst auf die möglichen Kosten anzusprechen.

Erste Beratung ?

Eine erste Beratung zur Sache kostet nach dem RVG zwischen 15 € und 190 € zuzüglich Mehrwertsteuer (11,90 € und 226,10 € inklusive 19 % Mehrwertsteuer). Die genaue Höhe können Sie im Vorfeld mit Ihrem Anwalt vereinbaren. Diese Kosten werden auf die in der Sache selbst gegebenenfalls später entstehenden Kosten angerechnet.

Kostenerstattung ?

Häufig ist im Falle eines erfolgreichen Vorgehens die Gegenseite verpflichtet, die Ihnen entstandenen Rechtsanwaltskosten zu ersetzen. Wir beraten Sie gern auch hierzu.

Rechtsschutzversicherung ?

Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung - gleich bei welcher Gesellschaft - abgeschlossen haben, holen wir, soweit Sie dies wünschen, gerne für Sie schriftlich eine Kostendeckungszusage ein.

Beratungshilfe

Soweit Sie im außergerichtlichen Bereich anwaltlicher Hilfe bedürfen, die Kosten jedoch nicht aufbringen können, besteht für viele Rechtsgebiete die Möglichkeit Beratungshilfe zu beantragen. Dies können Sie bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgericht tun. Mit dem dort ausgehändigten Berechtigungsschein können Sie uns aufsuchen.

In dringenden Fällen übernehmen wir für Sie auch die Beantragung von Beratungshilfe. Wir händigen Ihnen die erforderlichen Formulare aus, unterstützen Sie bei der Ausfüllung und reichen die Unterlagen an das zuständige Gericht.

Bei Beratungshilfe ist durch Sie lediglich ein Eigenanteil in Höhe von 15 € zu tragen. Die übrigen für Sie entstehenden Anwaltskosten trägt dann die Justizkasse.

Prozeßkostenhilfe

Soweit Sie in einem gerichtlichen Verfahren anwaltlicher Hilfe bedürfen, die Angelegenheit nach Einschätzung des Gerichts Aussicht auf Erfolg hat und Sie die Kosten nicht aufbringen können, besteht die Möglichkeit Prozeßkostenhilfe zu beantragen.

Formulare und Informationen gibt es natürlich bei uns. Auch die Beantragung wird durch die Kanzlei miterledigt.

Im Falle der Bewilligung trägt die Justizkasse die für Sie entstehenden eigenen Anwalts- und Gerichtskosten oder tritt für Sie in Vorleistung.

Gerne beraten wir Sie über die bestehenden Möglichkeiten.

Rechtsanwaltskanzlei Meister | rechtsanwalt(at)olafmeister.de